Eltern müssen Handy Rechnung nicht zahlen
Eltern müssen Handyrechnung NICHT bezahlen!
Die inzwischen ausufernde Werbflut für Klingeltöne, Handy-Grafiken, Handy-Spiele etc. verdanken wir u.a. dem Unternehmen Jamba. Deren Zielgruppe besteht in erster Linie aus Minderjährigen. Diese dürfen allerdings nur in Ausnahmefällen eigenständig Rechtsgeschäfte wirksam abschließen (nämlich z.B. nach dem sog. "Taschengeldparagraphen"). Ansonsten sind Vertragserklärungen von Kinder und Jugendlichen grundsätzlich schwebend unwirksam, bis sie von den Erziehungsberechtigten genehmigt werden.
Mit dieser Problematik hat sich das Amtsgericht Berlin Mitte beschäftigt. Dabei stellte das Gericht fest, dass Jamba für etwaige Leistungen an einen minderjährigen Kunden für Klingelton-Abos o.ä. von diesem kein Entgelt verlangen kann. Ebenso haften die Eltern des Minderjährigen nicht dafür, wenn diese nicht als Vertreter für ihr Kind auftreten oder das Rechtsgeschäft genehmigen. Jamba könne nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht darauf vertrauen, dass nur Volljährige Mobiltelefone bzw. ihre Angebote nutzen, so das Gericht. Es sei vielmehr so gewesen, dass sich Jamba durch sein Angebot selbst in die Lage versetzt habe, Leistungen an unbekannte Personen zu erbringen, ohne sich der Zahlung sicher sein zu können.
Verfasser: Silke Gliese / Athanasia