Zu schüchtern zum Anrufen, aber nicht zum Abzocken, warnen Sachsens Verbraucherschützer!
Es ist immer das gleiche Spiel: Findige Geschäftemacher setzen auf die Neugier von Kindern und jugendlichen Handybesitzern. Die bekommen eine SMS, in der jemand vorgibt, die Angerufenen zu kennen und zu mögen, aber zu schüchtern zu sein, um dies den Angebeteten zu sagen.
Mit Lichtgeschwindigkeit ins Minus Statt dessen bitten sie um Rückruf, um herauszufinden, wer das wohl ist. Dass die angegebene Nummer eine teure war, bekommen die Rückrufer oft erst beim Studium der Handy-Rechnung mit, oder wenn die Prepaidkarte anschließend mit Lichtgeschwindigkeit ins Minus rutscht. Motto: LÖSCHEN! LÖSCHEN! LÖSCHEN! Gegen derartige unlautere Geschäftspraktiken vorzugehen, ist äußerst schwierig und sehr mühsam, wissen Sachsens Verbraucherschützer. Wurde der fällige Betrag nach Gesprächsende von der Prepaidkarte abgebucht, hat man keinerlei Nachweis in der Hand. Während die Gerichte den finanziellen Schaden eher als Bagatell-Betrag ansehen, ist dieser für das schmale Budget der betroffenen Kinder und Jugendlichen zumeist recht schmerzhaft. Deshalb sollten sie am besten schon beim Empfang solcher dubiosen Kurzmitteilung ihre Neugier zähmen und die SMS umgehend löschen.
Hier gibt es Hilfe: Wer auf diesen oder ähnliche Tricks bereits hereingefallen ist und andere davor warnen möchte, sollte der Verbraucherzentrale Sachsen den SMS-Text und die angegebene Rufnummer mitteilen (E-Mail: vzs@vzs.de oder telefonisch montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr unter 0180-5-79 77 77, 12 Cent/Minute).
Die Verbraucherschützer werden die SMS-Texte und die teuren Rufnummern öffentlich machen, und sie können gegebenenfalls auch juristisch gegen die Abzocker vorgehen.